Nach einer Interpellation des Kantonsparlaments führte die Staatskanzlei des Kantons Freiburg eine kleine Umfrage bei den Kanzleien der übrigen Kantone durch und wollte wissen, wie die Behörden die Resultate von Abstimmungen und Wahlen veröffentlichen.
20 Kantone machte an dieser kleinen Umfrage mit; sie ergab folgende Ergebnisse:
Abstimmungen
Alle Kantone veröffentlichen die Resultate auf ihrer Website, 15 tun das nach und nach, sobald die Ergebnisse der verschiedenen Gemeinden (oder Bezirke, AG) bekannt sind. Kein Kanton extrapoliert hingegen die Resultate.
Wahlen
17 Kantone veröffentlichen die Resultate nach und nach auf ihrer Website, sobald die Ergebnisse der verschiedenen Gemeinden (oder Bezirke, AG) bekannt sind, nur AI und GL veröffentlichen erst die Endresultate. GE und TG extrapolieren als einzige Kantone die Resultate.
Verkündigung der Resultate
Zur Verkündigung der Resultate der Wahl oder der Abstimmung organisieren 10 Kantone eine Medienkonferenz: Es sei auf einige kantonale Besonderheiten beim Gegenstand oder der Person, die für die Ankündigung der Resultate zuständig ist, hingewiesen.
- In Appenzell Ausserrhoden informiert der Staatskanzler die Medien, die Parteien usw. im Regierungsgebäude, wo sich das Wahlbüro befindet, nach und nach über die Resultate.
- In Bern informiert der Staatskanzler die in den Nationalrat und den Ständerat gewählten Personen in der Eingangshalle des Rathauses. Bei kantonalen Abstimmungen werden die Resultate im Internet veröffentlicht, und das Regierungsmitglied, das für das Geschäft zuständig ist, hält eine Medienkonferenz ab.
- In Genf hält nur bei kantonalen Abstimmungen das Regierungsmitglied, das für das Geschäft zuständig ist, in Begleitung der Staatskanzlerin eine Medienkonferenz ab.
- In Glarus hält der Staatskanzler nur bei Wahlen eine Medienkonferenz ab.
- In Luzern hält das Regierungsmitglied, das für das Geschäft zuständig ist, bei gewissen Abstimmungen eine Medienkonferenz ab.
- In Zug gibt der Staatskanzler bei Wahlen die Resultate bekannt, und bei kantonalen Abstimmungen macht es das Regierungsmitglied, das für das Geschäft zuständig ist.
Es gibt in den Kantonen, die den Fragebogen beantwortet haben, grundsätzlich keine protokollarische Zeremonie. Im Kanton Nidwalden wird aber eine kleine Feier organisiert, wenn eine Person zum ersten Mal gewählt wird; sie wird mit der Wohngemeinde der oder des Gewählten koordiniert. Im Kanton Solothurn übergibt der Staatskanzler den Gewählten Blumen.
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